Die Immobilienfinanzierung – ein umfangreiches Gebiet

Der Erwerb oder Bau einer Immobilie setzt in der Regel auch die Immobilienfinanzierung voraus. Sie lässt sich auf verschiedenen Wegen durchführen, die sich von ihren Konditionen her stark voneinander unterscheiden.

Die Immobilienfinanzierung ist das große Thema, mit dem sich Käufer oder Bauherren auseinandersetzen müssen. Die verschiedenen Möglichkeiten sollten miteinander verglichen werden. Dabei sind sowohl die geplante Laufzeit als auch die monatliche Belastungshöhe von ausschlaggebender Bedeutung. Wer die Immobilienfinanzierung langfristig anlegt, wird sicher zu allererst auf die Angebote der Hypothekendarlehen sehen. Eine Hypothek erstreckt sich normalerweise auf einen Zeitraum zwischen zwanzig und dreißig Jahren. Die genaue Laufzeit ergibt sich aus der Höhe der Tilgungsrate.

Wer Wert darauf legt, die Immobilienfinanzierung kurzfristig abzuwickeln und die Immobilie so rasch wie möglich belastungsfrei zu haben, für den kann eine Finanzierung über Bausparverträge eine sinnvolle Alternative sein. Die mittlere Laufzeit liegt hier bei etwa zwölf Jahren. Die Tilgungsrate ist höher als bei einer Hypothek, sodass in der Regel auch die monatliche Belastung höher ausfallen wird. Dafür hat der Kunde einer Bausparkasse den Vorteil, dass die Darlehenszinsen festgeschrieben sind bis zur Zuteilung des Bausparvertrages. Er ist also unabhängig von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Sowohl bei der Hypothekenfinanzierung als auch bei der Finanzierung über eine Bausparkasse ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung in Höhe der Darlehenssumme absolut angeraten. Verstirbt der Kreditnehmer während der Laufzeit der Finanzierung, wird das Darlehen aus der Versicherungssumme abgelöst.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie mit einer Versicherung zu finanzieren. Hier fallen nur die monatlichen Zinsen an. Eine regelmäßige Tilgungsrate entfällt. Dafür schließt der Kunde eine Tilgungsaussetzungsversicherung ab, für die er monatliche Beiträge zu entrichten hat. Hierbei handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag, dessen Ablaufsumme dann zur Tilgung der Hypothek verwendet wird. Die Versicherung ist von Beginn an an den Darlehensgeber abgetreten. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt ausschließlich an das Kreditinstitut, dass die Hypothek vergeben hat. Lediglich über die Darlehenssumme hinausgehende Wertanteile des Vertrages erhält der Versicherungsnehmer.